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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Der Tieruntersuchungs- und behandlungsvertrag kommt durch Auftrag und Zusage in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form bzw. durch das Vorstellen des Tieres sowie durch die mündliche Annahme des Auftrages oder den tatsächlichen Beginn der tierärztlichen Untersuchung zustande. Vertragspartner ist ausschließlich die Vetklinikum LS GmbH & Co KG (in der Folge kurz: das Vetklinikum). Dem abgeschlossen Vertrag liegen gegenständliche AGB zugrunde.
  2. Das Vetklinikum ist zur Behandlung des jeweiligen Tieres nicht verpflichtet, außer es liegen lebensbedrohliche Notfälle vor.
  3. Die Auswahl der/des behandelnden Tierärztin/Tierarztes obliegt ausschließlich dem Vetklinikum.
  4. Die Öffnungszeiten und offene Sprechstunden mit Termin in der Tierklinik sind Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Besuche der aufgenommenen Tiere sind nur nach Vereinbarung möglich.
  5. Eine Kostenschätzung für Untersuchung und Behandlung des Tieres ist eine unverbindliche Schätzung des Tierarztes und daher kein Endpreis.
  6. Werden vereinbarte Termine ohne vorherige, rechtzeitige Absage (spätestens 24 Stunden davor) bzw. zeitgerechte Verschiebung nicht wahrgenommen, so ist der dadurch entstandene Schaden dem Vetklinikum zu ersetzen.
  7. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen muss unmittelbar nach der Behandlung bezahlt werden. Der Kauf auf Rechnung oder ein Kauf in Raten ist nur in Ausnahmefällen möglich und mit zusätzlichem Entgelt (Bearbeitungsgebühr bzw. Zinsen) verbunden und muss vor Behandlungsbeginn vereinbart werden.
  8. Der Tierhalter ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehandlungen und eine etwaige Aggressivität seines Tieres wahrheitsgemäß offen zu legen, die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Vetklinikums zu unterstützen sowie tierärztlichen Anordnungen Folge leisten. Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die durch den Tierhalter oder sein Tier verursacht wurden.
  9. Das Vetklinikum verpflichtet sich zur Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Wahrung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie unter Verwendung von wissenschaftlich indizierten und allgemein anerkannten Regeln der Behandlung entsprechenden Methoden zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit des zu behandelnden Tieres. Einen Rechtsanspruch auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen gibt es nicht.. Für den Fall, dass der Tierhalter seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 8. nicht bzw. nicht vollständig oder rechtzeitig nachkommt, ist die Gewährleistung für damit im Zusammenhang stehende Mängel ausgeschlossen.
  10. Der Tierhalter verpflichtet sich bei mangelndem Behandlungserfolg oder etwaiger Komplikationen umgehend das Vetklinikum zu informieren und diesem die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.
  11. Um dem zu behandelnden Tier eine fortschreitende und kontinuierliche Behandlung und Betreuung zukommen zu lassen, müssen bestimmte personenbezogene Daten der Tierhalter in der Datenverarbeitung des Vetklinikums dauerhaft gespeichert werden. Darüber und über das Recht auf Löschung der Kundendaten sind weitere Informationen in der Datenschutzerklärung des Vetklinikums zu finden. Diese Daten ergeben sich aus dem Auftrag und dem oben angeführten Behandlungsvertrag. Sie unterliegen den jeweils gültigen Datenschutzvorschriften sowie der tierärztlichen Schweigepflicht.
  12. Kunden- und Patientendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Überweisungen an andere Tierarztpraxen bzw. Kliniken, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren, im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen oder bei Auftreten von melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen, sowie die Übergabe offener Rechnungen an ein Inkasso-Büro.
  13. Der Tierhalter erklärt sich bereit, dass im Zuge von Behandlungen gewonnene Untersuchungsergebnisse sowie entnommene Proben von Körperflüssigkeiten, Gewebeproben oder Organen, vom Vetklinikum für wissenschaftliche Zwecke, dies ohne weitere Zustimmung des Tierhalters, verwendet werden dürfen. Die gilt auch für Tierkörper, welche dem Vetklinikum im Zuge der „Aktion Sternenstaub“ übergeben wurden.
  14. Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass während des stationären Aufenthalts oder bei Untersuchungen aufgenommenes Bild- und Videomaterial vom Vetklinikum oder Dritten veröffentlicht werden darf. Dies schließt insbesondere Fotos, Videos, Befundbilder sowie die Veröffentlichung auf unserer Webseite und in sozialen Medien ein. Ebenso ist die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte gestattet. Jegliche Ausnahmen von dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form.
  15. Die vom Vetklinikum abgegebenen Medikamente und Waren bleiben dessen Eigentum, solange bis der Tierhalter vollständige Zahlung geleistet hat.
  16. Die Angebote des Vetklinikums sind u. a. aufgrund etwaiger unvorhersehbarer Umstände des einzelnen Falles grundsätzlich freibleibend.
  17. Der Umtausch oder die Rücknahme von Arzneimitteln, Diät- und Ergänzungsfuttermitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  18. Die Futter- und stationären Kosten berechnen sich nach den momentan gültigen Tagessätzen. Nach Beendigung des Aufenthaltes sind diese mit den Behandlungsgebühren sowie allen sonstigen Auslagen der Tierklinik sofort zu entrichten, und zwar spätestens bei Abholung des Tieres.
  19. Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen das Vetklinikum zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Tierhalter dadurch Schadenersatzansprüche entstehen.
  20. Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht in Wien. Die AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
  21. Zuständige Kammer und Beschwerdestelle: Österreichische Tierärztekammer
Stand der AGB 01.01.2024

Versionsverlauf AGB

Stand 21.08.2023

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